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Allgemeine Geschäftsbedingungen

monster-print Druck und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Zubehör, im Folgenden „monster-print“ genannt,
wird in der Schweiz voll handlungsbevollmächtigt und haftend vertreten durch:
Bogo Consulting GmbH, Herbergstrasse 11, 9524 Zuzwil

Aufträge an monster-print werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


I. Auskünfte, Angebote



1. Auskünfte durch monster-print, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger Irrtum ist vorbehalten.

2. Die in schriftlichen Angeboten von monster-print.ch genannten Preise und Bedingungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für monster-print.ch frei bleibend.


II. Auftragserteilung, Pflichten bei Auftragserteilung, Auftragsannahme



1. Aufträge werden von monster-print nur über das Bestellsystem auf deren Internet-Seite unter Angabe des jeweiligen Angebotes entgegengenommen und bedürfen der Rechtsverbindlichkeit des Auftraggebers oder seines zur Geschäftsführung Bevollmächtigten. Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von monster-print fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

2. Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von monster-print angebotenen Waren.
3. Der Auftrag wird durch elektronische Bestätigung (E-Mail) durch monster-print wirksam.

4. Offensichtlich gegen die Verfassung oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet.


III. Preise



1. Da sich das Angebot der monster-print ausschließlich an gewerbliche Abnehmer richtet, enthalten die Basispreise nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Angebote gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Mwst. und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese zusätzlichen Leistungen werden bei der Bestellung gesondert ausgewiesen und von monster-print unter Zugrundelegung geschäftsüblicher Sorgfalt – jedoch grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers – erbracht. Da es in einigen EU-Staaten gesetzlich vorgeschrieben ist, die, über das Internet angebotenen Waren und Dienstleistungen als „Endpreise“ (also einschließlich der Mehrwertsteuer) auszuweisen, sind die länderspezifischen Seiten (z.B. monster-print.ch) dementsprechend ausgestattet.

2. Vom Auftraggeber nachträglich – d.h. nach Auftragsannahme durch monster-print – veranlasste Änderungen des Auftrags werden diesem einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstandes berechnet. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg o.ä.). Solche Änderungen werden pauschal mit SFr.30,00 netto, bzw. SFr.32.30 inkl. Mwst. je Änderung berechnet.

3. monster-print ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten – insbesondere Arbeiten an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers – ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die mehr als SFr.30,00 netto, bzw. SFr.32.30 inkl. Mwst übersteigen, ist vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

4. Bei Storno eines Auftrags nach Erteilung oder No-Show (keine Datenanlieferung innerhalb von 5 Werktagen) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von SFr.30,00 netto, bzw. SFr.32.30 inkl. Mwst fällig. Übersteigen die von monster-print bereits erbrachten Leistungen diesen Betrag, so wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen abgerechnet.


IV. Grundsätze der Auftragsausführung, Freigabe durch den Auftraggeber



1. monster-print führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch dann wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von monster-print zu verantworten sind.

2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens monster-print. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. monster-print ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

3. Der Auftraggeber ist insbesondere dazu verpflichtet, die über die Internet-Seite angeforderten Spezifikationen genauestens einzuhalten.

4. Die Druckfreigabe gilt vom Auftraggeber durch Einsendung der von ihm gelieferten Druckdaten automatisch erteilt.


V. Zahlung



1. Die Zahlung erfolgt gemäß der, auf der Bestellseite im Online-Bestellsystem ausgewählten Art. Andere, als hier angegebene Bezahlarten stehen nicht zur Verfügung. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
 
2. Bei allen Aufträgen kann angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann
monster-print Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen monster-print auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6. Im kaufmännischem Verkehr steht monster-print an den vom Auftraggeber angelieferten Daten und Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

VI. Reklamation und Gewährleistung bei Terminüberschreitung


 
1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung von Terminen durch monster-print sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist monster-print eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellte und bereits abgenommene Lieferungen oder Leistungen können von monster-print dennoch berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

2. Alle im Angebot von monster-print gemachten Terminzusagen beziehen sich lediglich auf die Fertigstellung der Drucksachen. Verzögerungen wegen Lieferschwierigkeiten des beauftragten Carriers (vornehmlich Schweizer Post) sind durch monster-print nicht zu vertreten.

3. Betriebsstörung – sowohl bei monster-print als auch bei einem Zulieferer – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zum Rücktritt vom Auftrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch monster-print ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


VII. Versand



Der Versand erfolgt immer und ausschließlich in dem Land, das über die Domainanwahl spezifiziert wurde (Beispiel: www.monster-print.ch => Versand nur innerhalb der Schweiz. usw.) und in dem der Sendungs- und Rechnungsempfänger seinen Sitz hat.

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die, den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der Versand erfolgt gemäß den, im Online-Bestellsystem genannten und ggf. ausgewählten Spezifikationen.

2. Mit der Auslieferung bzw. dem Versand der von monster-print erstellten Werke und Leistungen beauftragt monster-print – zwar auf eigene Rechnung, jedoch grundsätzlich und ausschließlich im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers – dritte Unternehmen (Post, Speditionen und Kuriere), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch monster-print ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die Auslieferung beim Lieferungsempfänger lässt sich auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht verwirklichen und monster-print trifft hieran ein auf Vorsatz oder zumindest grober Fahrlässigkeit beruhendes Verschulden. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten aus diesem Grunde entstehen, haftet monster-print bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an monster-print ab. monster-print nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

4. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.

5. Im Falle der Nichtannahme der Ware gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Unternehmer in Höhe von 8%. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für die Anmahnung offener Beträge berechnet monster-print eine Pauschale von SFr.30,00 netto, bzw. SFr.32.30 inkl. Mwst in jedem Fall. Für Rückläufer aus Nichtannahmen werden darüberhinaus Lagerkosten i.H.v. 1 % des Rechnungswertes pro Woche fällig.

VIII. Eigentumsvorbehalt



1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von monster-print. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden monster-print-Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von monster-print bleibt.

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an monster-print ab. monster-print nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für monster-print bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist monster-print auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigener Wahl verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist monster-print als Hersteller anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist monster-print auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
 

IX. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln



1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Zusendung der Druckdaten auf den Auftraggeber über. Es wird so gedruckt, wie die Daten angeliefert werden - ohne vorherige Kontrolle.

2. Bei allen Produktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Druckerzeugnissen.

3. Gleiches gilt für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials. monster-print setzt ausschließlich hochwertige Materialien ein, jedoch ist auch hier eine gewisse Toleranz in den Produktionschargen nicht ausgeschlossen.

4. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

5. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt monster-print nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Nachbesserung, Ersatzlieferung und Wandlung setzen die Rückgabe der reklamierten Werke und Waren an monster-print voraus. Die Kosten der Rücklieferung trägt monster-print bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von monster-print fakturierte Vergütung für diesen Teil in voller Höhe ohne Abzug zu zahlen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt grundsätzlich nach Wahl von monster-print Minderung oder Wandlung unter Ausschluss anderer Ansprüche. Im Falle der Minderung entscheidet monster-print über deren Höhe nach billigem Ermessen. Sie muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Auftragswertes, des mit dem hergestellten Werk erstrebten Zwecks, der Schwere und Bedeutung der zutreffend gerügten Sachmängel und der dem Auftraggeber dadurch etwaig entstehenden Schäden angemessen sein.

6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage sind hinzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8. Sämtliche Kosten werden erst mit Anerkennung der berechtigten Reklamation durch monster-print anfällig. Ist die notwendige Anerkennungsprüfung bei monster-print notwendig, hat der Besteller die zu reklamierende Ware nach Rücksprache mit monster-print an diese frei zurückzusenden. Wird die Reklamation anerkannt, erstattet monster-print dem Besteller die Portokosten für die Rücksendung in Höhe der regulären Postgebühren.
 

X. Haftung



1. monster-print haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Werkes/der Werklieferung oder durch von monster-print vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der von monster-print beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch monster-print klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
 

XI. Handelsbrauch



1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
 

XII. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers



1. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Daten, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch monster-print.ch für Beschädigung oder Verlust – egal aus welchem Grund – ist ausgeschlossen.

2. Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling (Bearbeitung im Hause oder Versand) wird pauschal mit SFr.30,00 netto, bzw. SFr.32.30 inkl. Mwst für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

3. Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten ist ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber eine Rücksendung, wird diese separat mit SFr.30,00 netto, bzw. SFr.32.30 inkl. Mwst berechnet.


XIII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht



Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber monster-print dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
 

XIV. Datenschutz



monster-print ist verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren (Vgl. z.B. § 4 Abs. 1 TDDSG). Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben.

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an monster-print widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus der Datenbank.


XV. Urheberrecht



Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite von monster-print dienen ausschließlich der Information der Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei monster-print. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Das Warenzeichen von monster-print und das das Firmenlogo, sind eingetragene Warenzeichen. Alle verwendeten Grafiken und Website-Elemente sind Schutzmarken von monster-print. Alle anderen auf den Websites zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.


XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel



1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen monster-print und dem Käufer gilt das materielle schweizerische Recht. 9500 Wil/SG ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. monster-print ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu belangen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann (in Deutschland z.B. im Sinne des HGB) ist oder auch im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten D-96450 Coburg. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sofern Bestimmungen betroffen sind, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. In allen anderen Fällen ist eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

Stand: 21.2.2007

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